MITARBEITERGUTSCHEINE

Nicht nur zu Weihnachten, sondern auch viele andere Feierlichkeiten kommen jedes Jahr viel zu schnell und es fehlt die Zeit für eine kreative Geschenkeauswahl. Sie wollen Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung für die geleistete Arbeit ausdrücken? Was gibt es besseres, als Ihrem Mitarbeiter echte Freude und ein echtes Wohlfühlerlebnis zu schenken. Zeigen Sie Ihre Wertschätzung mit einem ICONO Friseurgutschein.

 

Sachbezug bis 50 € / Monat

Mit dem ICONO Friseurgutschein business im Wert von 50€ bieten Sie Ihren Mitarbeitern attraktive Zusatzleistungen und reduzieren damit Ihre Personalkosten. Sie können Ihrem Mitarbeiter bis zu 12 mal im Jahr einen ICONO Friseurgutschein im Wert von 50 € zukommen lassen.

 

(§8 Abs. 2 Satz 11 EStG) *AGBs beachten.

Bitte erkundigen Sie sich zur jeweils aktuellen Rechtssprechung bei Ihrem steuerlichen Berater, da wir hierfür keine Haftung übernehmen können.

Mitarbeitergeschenk bis 60 €

Sie können einen ICONO Friseurgutschein als Aufmerksamkeit zu persönlichen Ereignissen Ihrer Mitarbeiter, wie z.B. Geburtstag, Jubiläum oder Verlobung, Hochzeit, Namenstag oder Einschulung des Kindes, etc. bis zu einem Betrag von 60 € steuer- und sozialabgabenfrei verschenken. Dabei bezieht sich die Freigrenze von 60€ auf das jeweilige Ereignis. Dies kann auch mehrfach pro Jahr, nämlich zu dem persönlichen Ereignis, genutzt werden. Dabei gilt zu beachten, dass sich das Ereignis immer auf die Person beziehen muss (demnach sind Feiertage, wie auch Weihnachten, etc. ausgeschlossen).

 

(R 19.6 Abs. 1 LStR) *AGBs beachten.

Bitte erkundigen Sie sich zur jeweils aktuellen Rechtssprechung bei Ihrem steuerlichen Berater, da wir hierfür keine Haftung übernehmen können.

Firmenveranstaltung BIS 110€

Im Rahmen Ihrer üblichen Firmenfeiern (maximal 2 pro Jahr) können Sie Geschenke an Mitarbeiter, z.B. einen ICONO Friseurgutschein, aus Anlass dieser Feiern bis zur maximalen Höhe von 110€ gewähren, ohne dass hier Steuern oder Sozialversicherungen anfallen. Allerdings werden die Kosten für die Geschenke anlässlich von Betriebsveranstaltungen in die „110€-Grenze“ eingerechnet.

 

(R 19.5 Abs. 6 LStG) *AGBs beachten.

Bitte erkundigen Sie sich zur jeweils aktuellen Rechtssprechung bei Ihrem steuerlichen Berater, da wir hierfür keine Haftung übernehmen können.

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